[…] machten die Regierungen der Türkei 153 Auflagen in den Bereichen Umweltschutz, Kulturgüterschutz und Umsiedelung. Ein Team von Experten reiste letztes Jahr zweimal vor Ort, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen – und kam beide Male zu einem verheerenden Ergebnis: Bei der geplanten Umsiedelung verstiess die Türkei gegen fast alle Auflagen. Vor allem die Tatsache, dass die türkischen Behörden auf die Expertenberichte kaum reagierten, hat bei den europäischen Partnern grosse Verstimmung ausgelöst (Strittmatter, Cavelty 2008)
In dieser Arbeit wird ein umstrittenes Thema behandelt: das Ilisu-Staudammprojekt im Südosten der Türkei. Es bildet einen Teil des Südostanatolienprojekts (GAP), welches von der türkischen Regierung schon am Anfang des 70er Jahre lanciert wurde, um die wirtschaftliche Entwicklung und soziale Stabilität des Südostens der Türkei zu garantieren und somit Entwicklungsdifferenzen zwischen den Regierungen auszugleichen (Türkische Regierung). Das Ilisu-Staudammprojekt ist wegen des ökologischen, kulturellen und sozialen Schadens, den der Bau des Staudamms verursachen wird, ein sehr umstrittenes Projekt. Deswegen hat es besonders bei den europäischen Nichtregierungsorganisationen harte Proteste ausgelöst, welche grosses Interresse an der Öffentlichkeit geschaffen haben. Die Themen der Proteste reichen von der Überflutung der historischen Stadt Hasankeyfs bis hin zu Umsiedlungsproblemen.
Die Fallauswahl kann wie folgt begründet werden: Das Ilisu-Staudammprojekt beinhaltet unterschiedliche Dimensionen der Mensch-Natur Beziehung und deren Konsequenzen. Dieser Fall zeigt deutlich, dass “die Beziehungen zwischen Mensch und Natur eine wesentlich durch Deutungen und Wertungen geprägte Beziehung“ ist (Defila, Di Giulo 2007: 24). Bei dem Ilisu-Staudammprojekt ist zu beobachten, dass die beteiligten Akteure wie die Regierungen, die Bevölkerung, die Nichtregierungsorganisationen, die Unternehmen unterschiedliche Haltungen gegenüber der Natur-Mensch Beziehung vertreten. Die Spannungen zwischen den wirtschaftlichen Interessen und Natur- und Kulturschutz waren in dem Prozess bemerkenswert. Zudem hatten die Nichtregierungsorganisationen erheblichen Erfolg dabei, ihre eigenen Deutungen über die Mensch-Natur Beziehung durchzusetzen und auf die negativen Auswirkungen des Staudammbaus aufmerksam zu machen. In dieser Arbeit wird versucht, die Rolle der Nichtregierungsorganisationen bei dem Staudammprojekt im Fallbeispiel die „Erklärung von Bern“ (EVB) zu analysieren. Die „Erklärung von Bern“ wird als Beispiel der NGOs im Ilisu-Staudammprozess gewählt, weil sie die Handlungsinstrumente der NGOs wirksam benutzt und sich sehr intensiv mit dem Ilisu-Projekt beschäftigt. Die Handlungen der Erklärung von Bern können als erfolgreich bezeichnet werden, weil sie dazu beigetragen haben, dass die Exportrisikoagenturen der Schweiz, Deutschlands und Österreichs zum Ilisu-Staudammprojekt eine „Umweltstörungsanzeige“ gemacht haben. Mit diesem Ultimatum wurde der Türkei eine Frist von 60 Tagen gegeben, um die Auflagen im Bereich Umwelt- und Kulturgüterschutz und Umsiedlungen der Menschen zu erfüllen.
Die vorliegende Arbeit ist wie folgt gegliedert: Im ersten Kapitel werden die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und ihre wirksame Rolle in einer globalisierten Welt dargestellt. Hier wird versucht, die NGOs zu definieren, die Beziehungen zwischen den NGOs und den Staaten zu erklären und die Instrumente der NGOs zu nennen. Im zweiten Kapitel wird das Ilisu-Staudammprojekt vorgestellt und die negativen Auswirkungen des Projekts diskutiert. Im dritten Kapitel wird die Haltung von „Erklärung von Bern“ gegenüber den negativen Auswirkungen des Projekts thematisiert und die politischen Folgen davon diskutiert. Schliesslich folgt ein Fazit.
2. NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN
2.1 Begriff der NGOs
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gelten immer mehr als politische Akteure in internationalen und nationalen Beziehungen. Dieser Begriff hat sich seit den Konferenzen der Vereinten Nationen in den 90er Jahren über die Umweltprobleme, die Menschenrechte und die soziale Lage der Weltbevölkerung in der Sozialwissenschaft verbreitet (Heins 2002: 8). So wird in der “Agenda 21“ festgelegt, dass die Teilhabe der Nichtregierungsorganisationen an politischen Prozessen für die Demokratie entscheidend ist (Gremmelspacher 2005: 1). Es gibt keine einheitliche Definition der NGOs. Daraus folgt also eine große Unklarheit, was NGOs eigentlich sind. Was unterscheidet NGOs von politischen Parteien oder Verbänden? Wo sind die Grenzen des Phänomens? Bilden sie eine Erweiterung des Staates in der Zivilgesellschaft oder sind sie eine Antithese zum Staat? Diese Fragen sind schwer zu beantworten, denn die Ziele der Organisationen variieren in hohem Masse. Im Lexikon der Politikwissenschaft wird dieses Phänomen folgendermaßen definiert:
„Nichtregierungsorganisation bezeichnet zivilgesellschaftl. Angebundene Organisationen, die sich in Abgrenzung zu Staat und Markt verstehen. Ihr wesentliches Merkmal besteht darin, dass sie nicht regierungsabhängig, also gegenüber dem Staat autonom sind und nicht profitorientiert arbeiten, also nicht von kommerziellen Interessen geleitet werden“ (Nohlen, Schultze 2004: 558).
Bei dieser Definition kann man bereits den Unterschied zu politischen Parteien und klassischen Verbänden sehen. Sie agieren also nicht im Rahmen des Nationalstaats. Eine andere Definition beleuchtet andere Perspektiven des Phänomens „NGOs“.
„Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind formalisierte, auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von Personen, die sich im öffentlichen Raum, aber ohne staatlichen Auftrag und ohne Anspruch auf unmittelbare Teilhabe an der staatlichen Macht, über nationale Grenzen hinweg für die Belange von Nichtmitgliedern einsetzen, deren Lebenslage sich strukturell von der Lebenslage der Organisationsmitglieder unterscheidet“ (Heins 2002: 46).
Bei dieser Definition wird klar, dass NGOs auf einer internationalen Ebene arbeiten. Sie sind also geographisch unabhängig. Zudem streben NGOs keine Regierungsämter an und vertreten nicht die Interessen von Wirtschaftsbranchen oder Berufsgruppen wie klassische Verbände. Gremmelspacher (2005: 4) fasst die Merkmale der Nichtregierungsorganisationen folgendermaßen zusammen: Erstens sind NGOs unabhängig von Staaten und anderen Organisationen. Zweitens nehmen NGOs an internationalen Aktivitäten teil. Drittens weisen sie kollektive oder individuelle Mitgliedschaft auf. Viertens haben sie eine formalisierte Organisationsstruktur. NGOs können gezielt auf Themen eingehen, die von den politischen Akteuren aus strategischen oder machtpolitischen Gründen nicht behandelt werden. Sie gestalten die politische Agenda, indem sie neue Themen in die politische Diskussion bringen und die schwachen Seiten der staatlichen Politik aufzeigen. Sie spielen auch eine Vermittlerrolle zwischen dem Staat und der Gesellschaft, indem sie die Interessen der Bürger reflektieren (Gremmelspacher 2005: 9).
Darüber hinaus werden NGOs nach ihrer Herkunft unterschieden. So nennt man NGOs aus den USA, Japan und Europa Nord-NGOs und NGOs aus den übrigen Staaten Süd-NGOs. Es ist wichtig festzustellen, dass Nord-NGOs mehr Geld und Macht haben als Süd-NGOs. Somit gibt es eine asymmetrische Beziehung zwischen diesen zwei Typen, weil Nord-NGOs die Media und Informationen besser nutzen können. Das führt häufig dazu, dass Süd-NGOs abhängig von Nord-NGOs im Sinne von Subsidien sind (Gremmelspacher 2005: 4-5).
2.2 Beziehungen zwischen NGOs und Staaten
Es kann festgestellt werden, dass die Verhältnisse zwischen den NGOs und den Staaten schwer zu verallgemeinern sind. Dies hängt davon ab, dass NGOs verschiedene Haltungen gegenüber dem Staat haben und auch umgekehrt. Tandon (1989: 12) betont die verschiedenen qualitativen Eigenschaften im Verhältnis der Staaten und der NGOs. Um dieses Verhältnis zu analysieren, unterscheidet er zwischen totalitären Staaten, Einparteienstaaten und demokratischen Staaten. Nach Tandon werden NGOs in totalitären Staaten unterdrückt und bekämpft, während sie in den Einparteienstaaten unter dem Vorbehalt akzeptiert werden, dass sie mit den Zielen der Regierung vereinbar sind. In demokratischen Staaten ist dieses Verhältnis komplexer und variiert stark. Gremmelspacher (2005: 66) unterscheidet zwischen kooperativen und konfrontativen Verhältnissen. Nach seiner Einschätzung ist das Verhältnis zwischen dem Staat und den NGOs mehr konfrontativ als kooperative. Besonders streben totalitäre Staaten danach, ihr Machtmonopol nicht zu verlieren und sehen NGOs als Gegner. In den Einparteienstaaten kann es dazu kommen, dass die herrschende Partei die Vermittlerrolle der NGOs nicht erlaubt, weil sie ihre eigene Rolle als Interessenvertreter in Gefahr sieht.
2.3 Handlungsinstrumente der NGOs
NGOs haben verschiedene Optionen, um auf den innenpolitischen und internationalen Entscheidungsprozess einzuwirken. Dabei greifen sie auf das notwendige Instrument oder eine Kombination von Instrumenten zurück, um ein Thema in die politische Agenda und in die Öffentlichkeit zu bringen. Diese Instrumente können in Anlehnung an Gremmelspacher (2005: 94ff.) wie folgt genannt werden: Kampagnen, Lobbying, Experten, Bereitstellen von Informationen - Mobilisierung der Öffentlichkeit, gerichtliche Verfahren, humanitäre Hilfe, Fact-finding und Monitoring. In dieser Arbeit werden die für die Zwecke dieser Arbeit wichtigsten Instrumente vorgestellt.
2.3.1 Kampagnen
Viele NGOs nutzen das Instrument der Kampagne, um ihre Interessen durchzusetzen. Die Kampagne ist „eine zeitlich befristete, thematisch begrenzte, dramaturgisch angelegte, multimedial operierende, besondere Kommunikationsanstrengung, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen“ (Vahlpahl et al. 2004: 5). Bei den Kampagnen ist es entscheidend, dass die Öffentlichkeit auf ein bestimmtes Thema aufmerksam gemacht wird. Zudem haben Kampagnen die Absicht eine bestimmte Position zu stützen. In Anlehnung an Gremmelspacher (2005: 95) kann man argumentieren, dass bei Kampagnen die Mobilisierung der Öffentlichkeit das Ziel ist.
2.3.2 Lobbying
Eine der wichtigsten Strategien der NGOs, Themen in den öffentlichen Diskurs einzuführen, ist die Beeinflussung der nationalen und internationalen Institutionen durch Lobbying. Lobbying kann als direkte Einflussnahme auf die Entscheidungen des Staats verstanden werden. Die internationale Lobbyarbeit funktioniert effizienter auf informellem Wege, zum Beispiel Diplomaten bei einem Kaffee zu informieren und zu überzeugen, hat auch eine entscheidende Bedeutung bei der Lobbyarbeit (Kohout 2002: 18). In Anlehnung an Ingo Take (2001: 89ff.) betont Brühl, dass Lobbying dann erfolgreich wird, wenn NGOs glaubwürdig die Betroffeneninteressen auf der internationalen Ebene vertreten oder für Ziele eintreten, die dem Allgemeinwohl gelten (auf der nationalen Ebene) (Brühl 2003: 76). Zudem meint sie, dass die Mobilisierung von politischem Druck und die politischen Strukturen der unterschiedlichen Staaten auch grosse Rolle für den Erfolg von Lobbying spielen. Doch ist zu erwähnen, dass die informellen Gespräche zwischen den nationalen Delegationen und Vertretern der NGOs verhindern, dass systematische Evaluationen gemacht werden können (Brühl 2003: 77).
2.3.3 Experten
Die Spezialisierung in der modernen Welt führte dazu, dass Staaten bei ihren Entscheidungen das Gutachten der Experten berücksichtigen sollen. Deswegen kooperiert der Staat mit den NGOs, die mit wissenschaftlichen Experten arbeiten. Die Forschungsarbeiten der NGOs sind sehr wichtig für internationale und staatliche Akteure, um über komplexe Teilbereiche wie Natur- oder Artenschutz informiert zu werden (Kohout 2002: 18). Somit ist dies eine Machtressource der NGOs. „Wissenschaftliche Unsicherheiten und politische Asymmetrien ermöglichen es den NGOs, in die Entscheidungsprozesse eigene Interpretationen umstrittener Probleme einfliessen zu lassen“ (Gremmelspacher 2005: 96).
2.3.4 Bereitlegen von Informationen, Mobilisierung der Öffentlichkeit
Wir leben in einem Informationszeitalter und das Wissen ist leichter erreichbar als vorher. Somit verlieren die Staaten ihr Informationsmonopol wegen des Aufstiegs der Netzwerkgesellschaft, was die Verbreitung demokratischer Mechanismen der politischen Entscheidungsfindung unterstützt (Castells 2004). Es ist auch festzustellen, dass NGOs auf das fehlgeleitete Verhalten der Staaten aufmerksam machen und die Öffentlichkeit gegen dieses Fehlverhalten mobilisieren.
„NGOs prangern Staaten an oder versuchen bereits im Vorfeld beispielsweise von drohenden Menschenrechtsverletzungen korrigierend einzugreifen und diese so verhindern. Die Kosten für fehlerhaftes Verhalten der Staaten sind dadurch deutlich höher geworden“ (Gremmelspacher 2005: 96).
3. ILISU-STAUDAMMPROJEKT
3.1 Hintergrund
Der Ilisu-Staudamm ist Teil eines der weltweit größten Infrastrukturprojekte. Das als GAP (Güneydogu Anadolu Projesi) bekannte Südostanatolienprojekt beinhaltet 19 Wasserkraftwerke und 22 Staudämme, die Hälfte von diesen Anlagen ist bereits gebaut. Das Projekt umfasst 9 Städte, die im Bereich zwischen den Flüssen Euphrat und Tigris liegen. In den 70er Jahren wurde GAP als ein Netzwerk von Wasserkraftwerken und Bewässerungsanlagen an den Flüssen Euphrat und Tigris geplant und entfaltete sich in den 80er Jahren zu einem multi-sektoralen und integrierten regionalen Entwicklungsprojekt. Auf der Internetseite des Projekts betont die türkische Regierung die Nachhaltigkeit Perspektive:
„Im Hinblick auf seinen heutigen Zustand beruht das Projekt auf einen Ansatz, der auf eine nachhaltige und auf den Menschen gerichtete Entwicklung abzielt. Es soll eine Atmosphäre geschaffen werden, die es ermöglicht, dass sich die folgenden Generationen voll entfalten können. Innerhalb der Perspektive der gesellschaftlichen Gerechtigkeit besteht die langfristige Hauptfunktion des GAP in der Gewährleistung einer regionalen, ökologischen, ökonomischen und sozialen Stabilität und der nachhaltigen Bewässerung der Agrarstrukturen“(Türkische Regierung).
Wie oben erwähnt, ist das Ilisu-Staudammprojekt Teil des Südost-Anatolienprojekts. Die türkische Regierung beauftragte im Jahr 1997 ein internationales Konsortium, den Ilisu-Staudamm zu bauen. Aber sowohl der von der türkischen Regierung proklamierte Nachhaltigkeitsanspruch als auch das gesamte Projekt ist so umstritten, „dass sich in den letzten Jahren fast alle beteiligten Investoren und Unternehmen aufgrund von internationalen Protesten daraus zurückgezogen haben“ (Setton et al. 2005: 1). Setton et al. (2005: 1) meinen, dass in Europa einige mächtige Fürsprecher und vor allem Unternehmen die negativen sozialen, kulturellen, politischen und ökologischen Konsequenzen des Ilisu-Staudamms nicht beachten und ihren eigenen Interessen mehr Wert als Menschenrechten, Kulturgütern und internationalen Konflikten um die Nutzung von Wasser einräumen. So erteilte die türkische Regierung einem neuen Konsortium, das aus schweizerischen, deutschen und österreichischen Firmen besteht, im Jahr 2005 den Auftrag zum Bau.
3.2 NEGATIVE AUSWIRKUNGEN DES ILISU-PROJEKTS
Das Ilisu- Staudammprojekt hat wichtige, negative politische, soziale und ökologische Konsequenzen, welche von den NGOs stark kritisiert werden. Die Nichtregierungs-organisationen wie die „Erklärung von Bern“ behaupten, dass die türkischen Behörden zum Schutz der Menschen, Umwelt und Kultur alle Ratschläge ignorieren. Die Auflagen, die negative Auswirkungen des Projekts vermindern sollen, werden nicht umgesetzt. Nachfolgend sollen diese dramatischen Konsequenzen ausführlicher vorgestellt werden.
3.2.1 Soziale Auswirkungen:
Vom Bau des Ilisu-Staudamms werden 199 Siedlungen komplett oder teilweise überflutet. Mit dem Bau des Ilisu-Staudamms werden nach Studien der Baufirmen 12 000 Menschen ihre Lebensgrundlage verlieren. Dagegen vermuten internationale Experten und lokale Organisationen, dass 78 000 Menschen ihre Lebensgrundlage verlieren werden (EvB). Vor dem Bau des Ilisu-Staudamms müssen internationale Standards von OECD und Weltbank über die Umsiedlung eingehalten werden. Aber der Bericht der Weltbankexpertin Dr. Ayse Kudat zeigt auf, dass die Umsiedlungsvorbereitungen den internationalen Standards nicht entsprachen. Die wichtigsten Kritikpunkte von Kudat waren, dass die Betroffenenzahl nicht als 12 000 sondern als 78 000 gerechnet werden sollte, dass wichtige Informationen über die Einkommen der Betroffenen und über Landrechte fehlten und dass das Projekt vor dem Umsiedlungsplan genehmigt wurde (Kudat 2000 zit. nach Setton et al. 2005: 28). Das neue Konsortium hat deswegen einen neuen, verbesserten Umsiedlungsplan angekündigt, der nach einer Prüfung der unterschiedlichen NGOs wieder als unzureichend interpretiert wurde. „Erklärung von Bern“ kritisiert den Umsiedlungsplan, weil die Umsiedlung nicht ausreichend geplant und rechtlich nicht abgesichert ist, weil kein Budget und Phasenplan vorhanden ist, weil die türkische Regierung sich nur auf das türkische Recht stützt und weil es kein partizipatives Verständnis gibt, das die Betroffenen berücksichtigt. Zudem werden keine konkreten Orte für eine Umsiedlung geplant (EvB).
3.2.2 Ökologische Auswirkungen
Der Bau des Ilisu-Staudamms hat nicht revidierbare negative Konsequenzen für die Flora und Fauna sowohl im Fluss als auch in den benachbarten Ökosystemen. Die dramatischen ökologischen Folgen, die durch den Bau bisheriger Staudämme verursacht worden sind, werden mit dem Bau des Ilisu-Staudamms auch auftreten. Die Verschlechterung der Wasserqualität auch im Irak und in Syrien, hohe Konzentration an Nährstoffen im Stausee und der damit verbundene Sauerstoffmangel sind für Fische und ihre Eier schädlich. Zudem wird eine Veränderung im Wechselspiel des Hoch- und Tiefwassers vorkommen (Setton et. al 2005: 51). Weitere negative Folgen sind: Verlust der Lebensräume, Verlust der Arten, Erosion der Flussufer und des Flussbettes, Bestandsrückgänge von Pflanzen und Tieren der Flussauen, Sedimentation und Eutrophierung im Staubecken, Sauerstofffreie Zonen im Staubecken, infolgedessen Freisetzung von Treibhausgasen, Zunahme von Malaria und Auftreten anderer tropischer Krankheiten (EvB).
„Fachleute der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich (ETH) und amerikanische Experten haben darüber hinaus festgestellt, dass das Wasser unterhalb der Staumauer um etwa 10 Grad kälter, stark verschmutzt und sauerstoffarm wäre, weil das Wasser aus den tiefen Schichten des Sees stammen würde. Dadurch käme es flussabwärts des Damms zu einer ökologischen Katastrophe, denn kaum ein Tier und kaum eine Pflanze könnte sich auf eine tägliche Flut mit derart verschmutztem und sauerstoffarmem Wasser einstellen“ (EvB).
Der Fluss Dicle (Tigris) hat große Bedeutung für die Biodiversität in der Region und stellt das letzte nicht veränderte Flusssystem in Südostanatolien dar. Diese Region beinhaltet natürliche Habitate wie Schwemmgebiete, Schluchten, Kiesbänke und Auen, in denen eine grosse Artenvielfalt beheimatet ist. Folgende Tierarten, die für die Biodiversität entscheidend sind, stehen mit dem Bau des Ilisu-Staudamms unter Bedrohung: Habichtsadler, Gänsegeier, Schmutzgeier, Rötelfalke, Rotflügel-Brachschwalbe, Rotlappen-kiebitz, Graufischer, Blauracke, Haussegler, Streifenhyäne, Fledermausarten, auf Fliessgewässer angewiesene Fischarten und Euphrat-Weichschildkröte (SVS 2006).
Der Schweizer Vogelschutz, der sich für den Erhalt der Biodiversität engagiert, betont die grosse Bedeutung des Gebietes des Dicle-Flusses für die Biodiversität und kommt zu dem Ergebnis, dass das Projekt nicht umweltverträglich ist:
„Wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz dieser verletzlichen und in der Region einmaligen Habitate sind bei einer Realisierung des Projekts praktisch nicht möglich, weil sich ein Flussökosystem mit seinen spezifischen Lebensbedingungen und seinen gefährdeten, spezialisierten Arten nicht ersetzen lässt, sondern einmalig ist“ (SVS 2006).
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass durch den Bau des Ilisu-Staudamms wichtige Lebensräume und die Vielfalt der Arten zerstört werden.
3.2.3 Kulturelle Folgen
Die Region Tigris, in der der Ilisu-Staudamm gebaut werden soll, beinhaltet eine Vielzahl historischer Kulturgüter verschiedenster Zivilisationen. Besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erhält die antike Stadt Hasankeyf. Hasankeyf, das mit seinen mehreren tausend Jahren Vergangenheit aus der Antike erhalten geblieben ist, war ein wichtiges Wirtschaftszentrum an der Seidenstrasse. Sie soll nach dem Bau des Ilisu-Staudamms überflutet werden. Professor Olus Arik, der als Grabungsleiter in Hasankeyf im Jahr 1998 tätig war, erklärt die Bedeutung Hasankeyfs folgendermassen:
„Die Gesetze verbieten- unter Strafandrohung im Falle einer Zuwiderhandlung- solche Kulturgüter zu zerstören. Das heisst: Wenn Ilisu gebaut wird, ist das einfach unehrlich. […] Hasankeyf ist die einzige anatolische Stadt aus dem Mittelater welche als Ganzes erhalten geblieben ist. Es gibt dort Ruinen verschiedenster Kulturen, Mausoleen, Minarette, Kirchen. Was sich genau darunter befindet, wissen wir nicht. Wir sollten aber wissen, was wir verlieren.“ (Dietziker 1998: 52).
4. DIE ROLLE DER NGOs IM PROJEKT-DIE ERKLÄRUNG VON BERN
In dieser Arbeit wird als Beispiel der NGOs im Ilisu-Staudamm Prozess die „Erklärung von Bern“ gewählt, weil sie die Handlungsinstrumente der NGOs erfolgreich benutzt. Die „Erklärung von Bern“ greift eine Kombination von Instrumenten auf, um das Ilisu Thema in die politische Agenda und in die Öffentlichkeit besonders in der Schweiz zu bringen. Sie organisiert Kampagnen, publiziert Forschungsarbeiten, stellt Informationen bereit, treibt humanitäre Hilfe und mobilisiert die Öffentlichkeit. Zudem haben sich im Ilisu- Projekt deutsche, österreichische und schweizerische Firmen beteiligt und die „Erklärung von Bern“, als eine schweizerische Umweltorganisation, beschäftigt sich sehr intensiv mit diesem Thema.
Die Erklärung von Bern nennt sich „eine unabhängige entwicklungspolitische Organisation“ und engagiert sich für globale Gerechtigkeit in folgenden Bereichen: Unternehmensverantwortung und Corporate Social Responsability (CSR), Wirtschaftsbeziehungen und Handelspolitik, Banken und Finanzplatz Schweiz, Landwirtschaft, Biodiversität und geistiges Eigentum, Konsum und Clean Clothes Campaign (EvB). Die „Erklärung von Bern“ fokussiert sich besonders auf die Solidarität mit den Menschen in den Entwicklungsländern, was auch in der Kampagne gegen das Ilisu-Staudammprojekt zu bemerken ist (EvB).
Die internationale Stop-Ilisu-Kampagne wird in der Schweiz von der „Erklärung von Bern“ getragen. EvB hat durch diese Kampagne die schweizerische Öffentlichkeit auf das Ilisu-Staudammprojekt aufmerksam gemacht und ihre Position bekannt gegeben. In den schweizerischen Medien wurden die Mitteilungen von EvB fast bei jedem Bericht über das Ilisu-Projekt beachtet. Die Rolle der EvB in diesem Projekt entspricht den Charakteristiken der NGOs: „Their shared goal is a humanitarian one, aiming to promote a healthy environment for peace and sustainable life. They have tended to be non-profit making and to remain distant from the state” (Faulks 1999: 202). Die „Erklärung von Bern“ hat die kommunikative Macht der NGOs erfolgreich verwendet und dazu beigetragen, dass das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für Menschen-rechtsverletzungen im Rahmen der Umsiedlung der Bevölkerung, für die ökologische Krise, die nach dem Bau des Staudamms entstehen soll und für die Kulturgüter ansteigt. Die Kommentare von Christine Eberlein von der „Erklärung von Bern“ begleiten fast jede Nachricht über den Ilisu Projekt:
„Christine Eberlein von der «Erklärung von Bern» glaubt nicht mehr, dass es der Türkei ernst ist, den vom Stausee betroffenen Menschen zu einer neuen tragfähigen Lebensgrundlage zu verhelfen. Die türkische Dammbaubehörde habe ihnen eigenmächtig einen Ort zugewiesen, an dem es weder fließendes Wasser noch Ackerland gebe. Zudem müssten sie für ihre neuen Häuser rund zwei- bis dreimal mehr aufhätten wenden, als sie an Entschädigung erhalten hätten. «Die Bauarbeiten sind ein weiterer Beweis dafür, dass sich die Türkei nicht an die Vorgaben hält», sagt Eberlein. “Wenn der Bundesrat jetzt nicht den Vertrag kündigt, verliert er jede Chance auf Glaubwürdigkeit.“ (Leutwyler 2008)
Am 2. Dezember 2008 hat die EvB Photos veröffentlicht, die beweisen sollen, dass Bauaktivitäten am Tigris trotz des Ultimatums (Umweltstörungsanzeige), das von Deutschland, Österreich und der Schweiz der Türkei am 7.Oktober gestellt wurde und am 12.Dezember abläuft, nicht gestoppt, sondern intensiviert wurden. Die Fortsetzung der Bauarbeiten widerspricht der Forderung der Schweiz, Deutschlands und Österreichs, dass die Bauarbeiten gestoppt werden sollten, bis die Auflagen in den Bereichen Umwelt, Kultur und Umsiedlung erfüllt sind. Gemäss den türkischen Behörden haben die von der NGO fotografierten Baustellen keinen Zusammenhang mit dem geplanten 300 Quadratkilometer grossen Stausee. Die Regierungen kündigten an, die Verträge zu kündigen, wenn die türkische Regierung die Auflagen nicht erfüllt. Die „Erklärung von Bern“ informierte den Bundesrat sowie die Abgeordneten mit einer Stellungnahme über die aktuelle Situation. Mitte Dezember müssen die Exportrisikoversicherung SERV sowie Bundesrätin Leuthard, gemeinsam mit den Regierungen Österreichs und Deutschlands eine Entscheidung treffen.
In den letzten zwei Zeilen wird der Druck der Erklärung von Bern auf die schweizerische Regierung deutlich. Eberlein warnt schon jetzt davor, dass die Regierung die Frist verlängert: „Nichts deutet darauf hin, dass mögliche neue Pläne besser umgesetzt werden als bisher“ (Leutwyler 2008).
Zudem kann behauptet werden, dass der Erfolg der „Erklärung von Bern“ bei diesem Prozess an der Auslösung der Umweltstörungsanzeige zum Ilisu-Staudammprojekt liegt. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV versicherte Ingenieur-leistungen und Lieferungen von den am Projekt beteiligten schweizerischen Unternehmen Colenco, Alstom, Maggia und Stucky. Die Kampagne der „Erklärung von Bern“ hat dazu beigetragen, dass die Übernahme der Exportrisiken mit ungefähr 150 Auflagen in den Bereichen Umwelt, Kulturgüter und Umsiedlungen verbunden bleiben. Der Bundesrat hatte die Exportrisikoversicherung für das Ilisu-Staudammprojekt im Jahr 2006 bewilligt, aber die Bewilligung mit einer Liste von 150 Auflagen verknüpft. Diese Auflagen sollen garantieren, dass die Türkei vor dem Bau des Damms die entsprechenden Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Kulturguter und zur Umsiedlung ergreift. Nachdem ein unabhängiges Expertenteam festgestellt hat, dass die Auflagen von der Türkei nicht erfüllt werden, haben die drei Exportrisikoversicherer aus Deutschland, Schweiz und Österreich am 7. Oktober 2008 dem Baukonsortium eine Umweltstörungsanzeige (Environmental Failure Notice) gestellt. So besteht die Möglichkeit, dass die drei Exportrisikoversicherungen aus dem Ilisu-Staudammprojekt aussteigen, was faktisch den Stopp der Bauarbeiten bedeutet. Es kann auch sein, dass der Türkei eine weitere Frist gewährt wird, um die Auflagen zu erfüllen. Es kann behauptet werden, dass ohne den großen Druck der „Erklärung von Bern“ und den anderen europäischen Nichtsregierungsorganisationen der Bau des Staudamms schon anfangen könnte, weil in Europa einflussreiche Befürworter des Staudammbaus Milliardengewinne wittern und die Realisierung des Projekts trotz aller Probleme weiter vorantreiben (Setton et al. 2006: 1).
Die schweizerische Zeitung „Der Bund“ hat am 6. Dezember einen Artikel unter der Schlagzeile „Nervosität um Ilisu-Staudamm“ veröffentlicht, welcher die Bemühungen der „Erklärung von Bern“ offenbar aufzeigt. In diesem Artikel kritisiert Christine Eberlein von der EvB, dass zwei Aktivisten, die mit Betroffenen des Umsiedlungsprojekts über ihre Situation sprechen wollten, in der Nähe des Ilisu-Staudamms verhaftet wurden. Sie betonte, dass das Vorgehen türkischer Behörden inakzeptabel sei und den Unwillen der Türkei zur Kooperation im Zusammenhang mit dem Staudammprojekt zeigt (Weidmann 2008).
Wie in verschiedenen Fällen gezeigt wurde, übt die „Erklärung von Bern“ enormen Druck auf die schweizerische Regierung aus, aus dem Projekt auszusteigen. Es gibt aber auch Faktoren, die einen Ausstieg erschweren. Wie im Artikel von Simon Gemperli in der „Neuen Zürcher Zeitung“ erwähnt wurde, könnte der Ausstieg aus dem Projekt die EGL-Pipeline gefährden. Das bedeutet, dass die Schweiz neben den Bauaufträgen noch andere Interessen hat. Es kann auch der Grund dafür sein, warum die Landesregierung unüblich scharfe Massnahmen gegen PKK-Gruppierungen in der Schweiz ergriff, und Bundespräsident Pascal Couchepin sowie die Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard die Türkei in diesem Herbst besuchten (Gemperli 2008). Im Zentrum der diplomatischen Gespräche stand die Firma EGL, die Erdgas aus dem Iran und aus Aserbeidschan nach Italien leiten möchte. Die türkische Regierung hat bisher der EGL kein Durchleitungsrecht gegeben. Ein anderer Grund, der einen Ausstieg erschwert ist die Möglichkeit, dass die Chinesen Europäer am Ilisu-Staudamm ersetzen. Die am Ilisuprojekt beteiligte Baufirma Maggia betont, dass die Türkei den Ilisu-Staudamm auch ohne Exportrisikogarantien der Schweiz, Deutschlands und Österreichs bauen kann, weil andere Firmen, möglicherweise aus China die europäischen Firmen ersetzen können (NZZ 17.12.2008).
5. SCHLUSSFOLGERUNG
In den nächsten Monaten wird sich entscheiden, ob der Bau des Ilisu-Staudamms weiter vorangetrieben wird oder nicht. Um das Projekt besteht ein sehr komplexes Netzwerk, an dem verschiedene Akteure beteiligt sind. Die politischen und ökonomischen Akteure haben auch andere Interessen, die von der Bewilligung der türkischen Regierung abhängen. Somit dehnt sich die Streitfrage über den Rahmen des Ilisu-Projekts hin aus. Die „Erklärung von Bern“ und andere europäische Nichtregierungsorganisationen agieren als Gegenspieler der beteiligten Unternehmen und versuchen auf die Regierungen Einfluss auszuüben, um ihre eigenen Deutungen der Mensch-Natur Beziehung durchzusetzen. Die Regierungen versuchen ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Unternehmen und den Forderungen der Nichtregierungsorganisationen zu erreichen. Die „Erklärung von Bern“ war in dem Ilisu-Staudammprozess sehr wirksam und hat es geschafft die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Druck auf den Bundesrat auszuüben, was dazu beigetragen hat, dass konkrete Ergebnisse, wie die Umweltstörungsanzeige (Environmental Failure Notice) erzeugt wurden. Die „Erklärung von Bern“ hat es geschafft in diesem Prozess eine wichtige Oppositionskraft zu werden.
6. LITERATURVERZEICHNIS
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